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Welche Freiheiten darf man mir nehmen, wenn ich freiwillig in die Klinik gegangen bin? Darf ich beispielsweise die Station verlassen oder eine Nacht zu Hause verbringen?

Grundsätzlich sind und bleiben Sie ein freier Mensch! Dabei ist allerdings zu beachten, dass es in jeder Einrichtung gewisse Regeln zu beachten gibt. Eine Klinik unterscheidet sich insoweit nicht von einem Büro oder einer Jugendherberge. So dürfen Sie nur zu bestimmten Zeiten die Station verlassen und müssen dem Personal den Zeitraum Ihrer Abwesenheit mitteilen. Wollen Sie über Nacht oder über ein Wochenende »Urlaub«, muss dies von Ihren Behandlern genehmigt werden. Beachten Sie die Regeln nicht, kann es sein, dass Ihnen die Weiterbehandlung verweigert wird, weil Sie nicht kooperativ sind. Weitere Sanktionen müssen Sie nicht fürchten.

Ist Ihre Verfassung nicht gut und haben Sie Suizidgedanken oder fürchten Sie solche, sollten Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz in jedem Fall nur in enger Abstimmung mit dem Personal aus der Station oder der Klinik entfernen.

Zuletzt aktualisiert am 10.12.2009 von Thomas Müller-Rörich.

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