Qualifizierte Beraterinnen und Berater in den Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen die Betroffenen in persönlichen Gesprächen bei der Aufarbeitung der Erlebnisse. Sind die Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt und nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht, erhalten die Betroffenen eine einmalige Geldpauschale. Diese soll die Folgewirkungen des Erlebten abmildern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation leisten.